Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 30.06.2023

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22   

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https://dejure.org/2023,19461
LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22 (https://dejure.org/2023,19461)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.2023 - 5 Sa 373/22 (https://dejure.org/2023,19461)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 2023 - 5 Sa 373/22 (https://dejure.org/2023,19461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 166 Abs. 3 SGB IX, § ... 165 SGB IX, § 164 SGB IX, Artikel 33 GG, Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 BayUniKlinG, Art. 33 GG, § 613 a BGB, Art. 33 Abs. 2 GG, § 155 Abs. 1 SGB IX, § 155 SGB IX, § 154 SGB IX, § 166 SGB IX, § 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6, Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Artikel 33 Abs. 2 GG, Artikel 15 Abs. 3 Nr. 1 BayUniKlinG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, Art. 15 Abs. 3 BayUniKlinG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    Art. 33 GG, Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 BayUniKlinG
    Befristung - Bestenauslese

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 ; BayUniKlinG Art. 15 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 ; BayUniKlinG Art. 15 Abs. 3 Nr. 1
    Das Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 2 GG ; Bewerbungsverfahrensanspruch aus einer Verletzung des Prinzips der Bestenauslese; Der Grundsatz von Treu und Glauben als allgemeiner Rechtsgrundsatz; Kein Anspruch auf Einstellung aus einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Würzburg, 30.09.2022 - 8 Ca 627/22

    Berücksichtigung vorheriger Befristungen bei der Besetzung einer befristeten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 373/22 8 Ca 627/22 (Arbeitsgericht Würzburg).

    Urteil: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.09.2022 - Az. 8 Ca 627/22 - wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

    das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.09.2022, Az. 8 Ca 627/22, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, die Stelle als technischer Assistent am Institut für Pathologie der A-Universität B-Stadt mit dem Kläger zu besetzen.

    Die Berufung des Klägers vom 11.11.2022 gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.09.2022, Az.: 8 Ca 627/22, wird zurückgewiesen.

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deswegen schließen um das Befristungsrecht zu umgehen (so u.a. BAG vom 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 und BAG vom 24.06.2015 - 7 AZR 474/13).

    5 Sa 373/22 - 15 vormaligen Vertragsarbeitgeber, eine ununterbrochene Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz oder in demselben Arbeitsbereich im Wesentlichen zu unveränderten oder gleichen Arbeitsbedingungen bzw. die weitere Ausübung des Weisungsrechts durch den bisherigen Vertragsarbeitgeber oder eine ohnehin gemeinsame Ausübung des Weisungsrechts erkennen lassen (siehe hierzu: BAG vom 24.06.2015 - 7 AZR 474/13).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deswegen schließen um das Befristungsrecht zu umgehen (so u.a. BAG vom 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 und BAG vom 24.06.2015 - 7 AZR 474/13).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    Die rechtliche Einschätzung (Gefahr des institutionellen Rechtsmissbrauchs) durch den Beklagten deckt sich mit der Rechtsprechung des Eufach0000000070s vom 17.05.2017, 7 AZR 420/15, demnach bei einem Überschreiten der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses von 8 Jahren es von weiteren vorzutragenden Umständen abhängt, ob ein Rechtsmissbrauch anzunehmen ist oder nicht.
  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    Revision wurde beim BAG am 19.07.2023 unter dem Az.: 8 AZR 187/23 eingelegt.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG-Entscheidung, BVerfGK 12, 184).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 -2 BvQ 25/02).
  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 23. März 2023 - 5 Sa 373/22 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22

    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung;

    Die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich alleine dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgabe (vgl. auch LAG Nürnberg 23. März 2023 - 5 Sa 373/22 - Rn. 40, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 187/23).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19735
LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22 (https://dejure.org/2023,19735)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30.06.2023 - 5 Sa 373/22 (https://dejure.org/2023,19735)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 5 Sa 373/22 (https://dejure.org/2023,19735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33; BayUniKlinG, Art. 15 Abs. 3 Nr. 1
    Berücksichtigung vorheriger Befristungen bei der Besetzung einer befristeten Stelle durch einen öffentlichen Arbeitgeber

  • IWW

    § 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6, Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Artikel 33 Abs. 2 GG, Artikel 15 Abs. 3 Nr. 1 BayUniKlinG, § 242 BGB, § 155 SGB IX, § 154 SGB IX, § 166 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, Art. 15 Abs. 3 BayUniKlinG

  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Auswahlentscheidung, Berufung, Revision, Personalrat, Ermessensentscheidung, Stellenbesetzung, Befristung, Personalvertretung, Bestenauslese, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitsvertrag, Treu und Glauben, schwerbehinderte Menschen, ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 ; BayUniKlinG Art. 15 Abs. 3 Nr. 1
    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Auswahlentscheidung, Berufung, Revision, Personalrat, Ermessensentscheidung, Stellenbesetzung, Befristung, Personalvertretung, Bestenauslese, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitsvertrag, Treu und Glauben, schwerbehinderte Menschen, ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Darf ein öffentlicher Arbeitgeber Befristungen ablehnen, um institutionellen Rechtmissbrauch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Würzburg, 30.09.2022 - 8 Ca 627/22

    Berücksichtigung vorheriger Befristungen bei der Besetzung einer befristeten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.09.2022 - Az. 8 Ca 627/22 - wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

    das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.09.2022, Az. 8 Ca 627/22, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, die Stelle als technischer Assistent am Institut für Pathologie der A-Universität B-Stadt mit dem Kläger zu besetzen.

    Die Berufung des Klägers vom 11.11.2022 gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.09.2022, Az.: 8 Ca 627/22, wird zurückgewiesen.

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deswegen schließen um das Befristungsrecht zu umgehen (so u.a. BAG vom 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 und BAG vom 24.06.2015 - 7 AZR 474/13).

    Entsprechende Indizien können neben den Umständen, aus denen sich die rechtliche und tatsächliche Verbundenheit zwischen dem vormaligen und dem letzten Vertragsarbeitgeber ergibt, insbesondere der nahtlose Anschluss des mit dem neuen Vertragsarbeitgeber geschlossenen befristeten Arbeitsvertrags an den befristeten Vertrag mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber, eine ununterbrochene Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz oder in demselben Arbeitsbereich im Wesentlichen zu unveränderten oder gleichen Arbeitsbedingungen bzw. die weitere Ausübung des Weisungsrechts durch den bisherigen Vertragsarbeitgeber oder eine ohnehin gemeinsame Ausübung des Weisungsrechts erkennen lassen (siehe hierzu: BAG vom 24.06.2015 - 7 AZR 474/13).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22
    Die rechtliche Einschätzung (Gefahr des institutionellen Rechtsmissbrauchs) durch den Beklagten deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.2017, 7 AZR 420/15, demnach bei einem Überschreiten der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses von 8 Jahren es von weiteren vorzutragenden Umständen abhängt, ob ein Rechtsmissbrauch anzunehmen ist oder nicht.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22
    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG-Entscheidung, BVerfGK 12, 184).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 -2 BvQ 25/02).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2023 - 5 Sa 373/22
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deswegen schließen um das Befristungsrecht zu umgehen (so u.a. BAG vom 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 und BAG vom 24.06.2015 - 7 AZR 474/13).
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